Hier können Sie direkt unserem Förderverein beitreten

Einfach das untenstehende Formular ausfüllen, absenden, fertig.

Antragsformular zum Beitritt in den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Motzen e.V.
Hiermit beantrage ich den Beitritt zum Förderverein der Freiwlligen Feuerwehr Motzen e.V.
Bitte beachten Sie nebenstehende Informationen zu den Mitgliedschaften.

Bitte beachten Sie untenstehende Datenschutzerklärung, sowie die Beitragsordnung.

Datenschutzerklärung, Beitragsordnung und Vereinssatzung finden Sie zusätzlich als Download auf der rechten Seite.

Ordentliche Mitgliedschaft beinhaltet:

  • Vereinsbeitritt mit aktiver bzw. mitwirkender Absicht
  • absolutes Stimmrecht
  • Erhalt von Informationen über den Verein über entsprechende Kommunikationskanäle
  • Einladungen zu Mitgliederversammlungen
  • jährliche Beitragszahlungen

Fördernde Mitgliedschaft beinhaltet:

  • Beitritt ausschließlich mit ideeller bzw. materieller Absicht
  • Einladungen zu Mitgliederversammlungen

Antrag lieber per Post schicken?


Datenschutzerklärung

1. Datenerhebung:
1.1. Der Verein erhebt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Name, Anschrift, Telefon, Emailadressen, evtl. Bankverbindungen) zur Mitgliederverwaltung.


2. Datenverarbeitung:
2.1. Die unter Absatz 1 genannten Daten werden, solange die Mitgliedschaft besteht, in Listen und per EDV gespeichert, für die satzungsgemäße Arbeit des Vereins verarbeitet sowie für statistische Zwecke ausgewertet.
2.2. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom Vorstand und dem vereinsinternen Webmaster, der auch für das Besuchermanagement zuständig ist, be- bzw. verarbeitet.
2.3. Sobald ein Mitglied aus dem Verein austritt, werden die zugehörigen personenbezogenen Daten unwiderruflich gelöscht.

3. Weitergabe von Daten:
3.1. Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben.
3.2. Sollte dennoch eine Weitergabe erforderlich sein, so wird für die Weitergabe zuvor das ausdrückliche Einverständnis des betroffenen Mitgliedes eingeholt.

4. Persönlichkeitsrecht:
4.1. Die Vereinsarbeit wird im Internet sowie weiteren Printmedien (Beispiel: Jahresbericht / Vereinsflyer) in Wort und Bild dargestellt. Zum Zwecke dieser Darstellung werden Fotos von Veranstaltungen veröffentlicht, die Vereinsmitglieder zeigen können. Hierbei findet ggf. auch eine namentliche Nennung statt.
4.2. Sollte ein Vereinsmitglied mit dem Punkt 4.1 nicht einverstanden sein, so ist dies dem Vorstand mitzuteilen. Alle Bilder und namentliche Nennungen des betroffenen Mitglieds werden daraufhin umgehend entfernt.

5. Recht auf Auskunft, Löschung, Sperrung oder Korrektur:
5.1. Mit Verweis auf das Bundesdatenschutzgesetz (insbesondere die §§ 34 und 35) hat jedes Vereinsmitglied das Recht auf Auskunft seiner gespeicherten persönlichen Daten, deren Empfänger, dem Zweck der Speicherung sowie Sperrung und Löschung, sofern dies nicht anderen gesetzlichen Bestimmungen entgegensteht.
5.2. Außerdem hat jedes Vereinsmitglied, im Falle von fehlerhaften Daten, ein Korrekturrecht.

6. Einverständniserklärung:
6.1. Mit Unterzeichnung dieser Datenschutzerklärung erkennt das Vereinsmitglied die vorgenannten Punkte an.
6.2. Diese Einverständniserklärung kann jederzeit vom Vereinsmitglied widerrufen werden.


Beitragsordnung

  1. Die Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
  2. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 3,00 Euro im Monat bzw. 36,00 Euro im Kalenderjahr.
  3. Der Beitrag ist für alle Mitglieder gleich.
  4. Der Beitrag wird einmal jährlich bis zum 28. Februar für das laufende Kalenderjahr bezahlt.
  5. Die Mitglieder unseres Vereins sind nur stimmberechtigt, wenn sie den Mitgliedsbeitrag bezahlt haben.
  6. Wird ein Mitglied im Laufe des Kalenderjahres aufgenommen, hat es den anteiligen Beitrag für die restlichen Monate des Jahres (1/12 des Jahresbeitrages) zu zahlen. Der Betrag wird sofort mit der Aufnahme fällig. Im Falle vom Austritt eines Mitglieds im laufenden Jahr besteht hingegen kein Anspruch auf eine anteilige Rückzahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags.
  7. Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 28.09.2021 beschlossen und tritt mit gleichem Datum in Kraft.